Tätigkeitsschwerpunkte sind die umfassende rechtliche Beratung von Herstellern, Importeuren und Vertriebshändlern sowie Gastronomieunternehmen, also Verantwortlichen nach dem Lebensmittelrecht bezüglich der maßgeblichen deutschen sowie europarechtlichen Regelungen.
Einzelne Themenkomplexe sind beispielsweise:
- die Kennzeichnung von Lebensmitteln, bspw.
- die richtige Verkehrsbezeichnung oder die produktspezifische ordnungsgemäße Etikettierung des jeweiligen Lebensmittels
- Klärung von speziellen Fragen bei besonderen Lebensmitteln, wie Bio-Produkten oder alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken
- Überprüfung sämtlicher Werbemaßnahmen in Bezug auf Lebensmittel
- im Falle des Imports eines ausländischen Lebensmittels auf den deutschen Markt: Klärung, ob das Lebensmittel den deutschen Regelungen entspricht.
- Beratung beim Abschluss von Vertriebsverträgen
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern oder Verbänden
- Vertretung gegenüber der Lebensmittelüberwachung in Verwaltungsverfahren sowie in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren